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AGB - Impressum
Ch.
Gölz Kurbelwellen und Zylinder
Kalterer Str.
31 D-64646 Heppenheim
Tel.: 06252 - 4924 Fax.: 06252 - 5628
info@goelz-hp.de
Geschäftsführer:
Christian Gölz
Gerichtsstand:
Bensheim
I. Regelungen für Verbraucher
§ 1
Geltung und
Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluß
( 1 )
In Prospekten, Anzeigen u.a. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich
der
Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
Speziell ausgearbeitete Angebote sind für den Verkäufer 30 Kalendertage
verbindlich.
( 2 )
Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
des
Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach
Auftragserteilung die
Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
( 3 )
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und
sind nur
gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 3 Preise und Preisänderungen
( 1 )
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
( 2 )
Der Käufer trägt die Frachtkosten.
( 3 )
Soweit zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten und/oder
tatsächlichen
Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung
oder
Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
§ 4 Lieferzeiten
( 1 )
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
( 2 )
Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden
Lieferverzögerungen wird
die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen
festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
( 1 )
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk
des
Verkäufers verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit
der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
( 2 )
Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine
Rechnung
versichert.
( 3 )
Dies gilt nicht, soweit der Käufer Verbraucher ist.
In diesem Falle geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über. Die
Kosten der
Versicherung der Lieferung sind zuzüglich zum Kaufpreis zu zahlen.
§ 6 Gewährleistung
( 1 )
Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt 2 Jahre und beginnt mit
dem Zeitpunkt der
Lieferung.
Rennsportteile und zu diesem Zwecke genutzte Teile sind von der
Gewährleistung
ausgeschlossen.
( 2 )
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations-
oder
Materialfehler schadhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl
unter
Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder
bessert
nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
( 3 )
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb
angemessener Frist
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rückgängigmachung
des
Vertrags verlangen.
( 4 )
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
( 5 )
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
( 6 )
Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von
Auskunft und
Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung.
Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden
Absatzes, wenn
hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften über die
positive
Forderungsverletzung und des Verschuldens bei Vertragsschluß sowie aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen
Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies gilt nicht hinsichtlich Schäden am Leben, Körper und Gesundheit.
Insoweit
ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
( 1 )
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer zustehen, behält
sich der Verkäufer das
Eigentum an den gelieferten Waren vor.
( 2 )
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen.
( 3 )
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist
der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten
zurückzunehmen. In
der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den
Verkäufer liegt
- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom
Vertrag.
§ 9 Zahlung
( 1 )
Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum
abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Mit Ablauf des 30. Tages ab Rechnungsdatum tritt spätestens Verzug ein,
ohne
dass es hierzu einer Mahnung bedarf.
Der Verkäufer ist berechtigt, mit Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe
von 5 %
über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Soweit der Käufer kein Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz 8 % über
dem
Basiszinssatz.
( 2 )
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer
ausdrücklich
vor.
Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort
fällig.
( 3 )
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den
Käufer
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten
und
Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
( 4 )
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 10 Rücktrittsvorbehalt
Der Verkäufer ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten.
Ein solcher ist anzunehmen, wenn dem Verkäufer die Lieferung der Ware
infolge
höherer Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen wesentlich erschwert oder
unmöglich wird. In diesem Falle wird der Käufer von seiner
Gegenleistungspflicht
frei.
Des weiteren bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers.
Im Falle des berechtigten Rücktritts wegen eines Grundes, der in der
Person des
Käufers liegt, hat der Käufer 70 % des Auftragswertes als Ersatz für
bereits
erbrachte Leistungen und Aufwendungen des Verkäufers zu leisten.
Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der
Betrag
wesentlich niedriger ist, als der pauschalierte Betrag.
§ 11 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
II.
Abweichende und zusätzliche Regelungen für Geschäfte mit Unternehmen
(nicht gültig für Verbraucher)
§ 1 wir wie golgt
ergänzt:
§ 1
Geltung und
Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 6 wir wie golgt
ergänzt:
§ 6
Gewährleistung
( 1 )
Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt 1 Jahr und beginnt mit
dem Zeitpunkt der
Lieferung.
Rennsportteile
und zu diesem Zwecke genutzte Teile sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
( 2 )
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations-
oder
Materialfehler schadhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl
unter
Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder
bessert
nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
( 3 )
Offensichtlich Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens
jedoch
innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt
der
Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Verkäufer
bereitzuhalten.
Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
( 4 )
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb
angemessener Frist
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rückgängigmachung
des
Vertrags verlangen.
( 5 )
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
( 6 )
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
( 7 )
Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von
Auskunft und
Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung.
Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden
Absatzes, wenn
hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
§ 8 wir wie golgt
ergänzt:
§ 8
Eigentumsvorbehalt
( 1 )
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer
das
Eigentum an den gelieferten Waren vor ( Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über diese Waren nicht verfügen.
( 2 )
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen.
( 3 )
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist
der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten
zurückzunehmen. In
der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den
Verkäufer liegt
- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom
Vertrag.
§ 11 wir wie golgt
ergänzt:
§ 11
Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
( 1 )
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des
Verkäufers.
( 2 )
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
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